Bei Ablehnung durch Krankenkasse Gutachten vom Medizinischen Dienst unaufgefordert beizulegen
Die Krankenkasse gibt viele Anträge auf Hilfsmittel an den Medizinischen Dienst zur Beurteilung. Auf Basis des Gutachtens des Medizienischen Dienstes erfolgt dann eine Annahme oder Ablehnung der Anträge. Derzeit ist es so, dass den Antragstellern nur auf Anforderung der Inhalt der Gutachten mitgeteilt wird. Es muss in Zukunft so sein, dass das Gutachten des Medizinischen Dienstes auf dessen Grundlage eine Ablehnung des Antrags erfolgt automatisch an den Antragsteller gesendet wird.
Dies entspricht dem Grundsatz der Transparenz und dem Bürokratieabbau.
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