Keine Mehrwertsteuer bei Baustelle vor Ladengeschäft
Wenn sich vor dem Ladengeschäft eine Baustelle befindet, sollte das Geschäft beantragen dürfen, für den Zeitraum der Baustelle keine Mehrwertsteuer auf die im Laden gekauften Produkte abführen zu müssen.
Dies wäre ein Ausgleich für die Einbußen die Ladengeschäfte erleben, wenn vor Ihrer Haustür Baustellen eingerichtet werden und die Kunden aufgrund dessen ausbleiben oder zumindest nicht so zahlreich kommen.

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